Platz- und Spielordnung

1) Allgemeine Regeln

  1. Die Plätze dürfen nur genutzt werden, wenn sie bespielbar sind und offiziell für den Spielbetrieb freigegeben wurden.

  2. Das Betreten der Plätze ist ausschließlich mit Tennisschuhen für Sandplätze erlaubt.

  3. Nach dem Spielen sind die Plätze ordnungsgemäß abzuziehen, gründlich zu wässern und die Linien zu kehren. Jeder Platz ist sauber und gepflegt zu hinterlassen.

  4. Spielberechtigt sind nur aktive Mitglieder des TVG sowie Gastspieler mit gültiger Gastkarte (siehe Ausnahmen).

  5. Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb haben – im Regelfall oder nach Absprache mit dem Sportwart:

    • Meden-, Turnier- und Verbandsspiele

    • Forderungsspiele

    • Tennistraining


5) Gastspieler

Gastspieler dürfen nur mit einer offiziellen Gastkarte am Spielbetrieb teilnehmen.

  • Eine Gastkarte berechtigt zum einmaligen Spielen für 60 Minuten (inkl. Platzpflege).

  • Erhältlich sind Gastkarten

    • im Vereinsheim des TVG

    • beim Trainer

    • bei einem Vorstandsmitglied

    • an den ausgewiesenen Verkaufsstellen

  • Die Gastkarte ist vor Spielbeginn einem Vorstandsmitglied oder dem Wirtschaftsdienst auszuhändigen bzw. in den vorgesehenen Briefkasten einzuwerfen.


Allgemeine Platzordnung (Platzpflegeordnung)

1.1 Bespielbarkeit

Der Platz muss bespielbar und für den offiziellen Spielbetrieb freigegeben sein.

1.2 Frühjahrsrenovierung – besondere Vorsichtsmaßnahmen

In den ersten 4–6 Wochen nach Saisoneröffnung befinden sich die Plätze praktisch im Neuzustand. Daher gilt:

  • Bei Trockenheit ist vor und nach dem Spielen ausreichend zu wässern.

  • Jede Beschädigung (Löcher, Riefen) ist sofort durch Ausgleichen und Festtreten auszubessern.

  • Der Platz sollte bei Bedarf zweimal abgezogen werden.

1.3 Zulässiges Schuhwerk

Die Plätze dürfen ausschließlich mit Tennisschuhen für Sandplätze betreten werden.

1.4 Platzpflege nach dem Spielen

Nach Spielende ist:

  • der Platz vollständig abzuziehen,

  • die Linien zu kehren,

  • der Platz mit der Handfächerdüse sorgfältig zu wässern (ohne Pfützen zu verursachen),

  • sämtliches Pflegegerät an seinen Platz zurückzustellen.

1.5 Bespielbarkeit nach Regen

Bei Pfützenbildung darf der Platz erst dann wieder genutzt werden, wenn er vollständig abgetrocknet ist.

1.6 Sauberkeit

Der Platz ist sauber zu verlassen. Dazu gehört, dass Müll, Flaschen, Gläser usw. entfernt werden.

1.7 Weisungsbefugnis

Vorstandsmitglieder und der Platzwart sind hinsichtlich der Punkte 1.1 bis 1.5 weisungsbefugt.
Wer deren Anweisungen nicht folgt, kann mit einer Spielsperre belegt werden.


Vorschriften zur Platzbelegung

2.1 Belegungsberechtigung

Einen Platz reservieren dürfen:

a) aktive Mitglieder des TVG
b) Personen mit gültiger Gastmarke
c) Personen mit Sonderberechtigung (Trainer, Mannschaftsführer usw.)

2.2 Spieldauer

Die maximale Spieldauer pro Platz beträgt 60 Minuten:

  • 50 Minuten Spielzeit

  • 10 Minuten Platzpflege


2.3 Sonderregelungen

2.3.1 Training

  • Trainingsplätze müssen am Vortag reserviert werden.

  • Tennistraining hat Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.

  • Absprachen erfolgen über den Sportwart.

2.3.2 Meden- und Turnierspiele

Diese haben stets Vorrang vor allen anderen Spielarten.

2.3.3 Gesperrte Plätze

  • Vorstand und Platzwart dürfen Plätze sperren.

  • Eine Platzsperre gilt verbindlich für alle Mitglieder.

  • Ein gesperrter Platz erkennt man daran, dass das Netz heruntergelassen wurde.

2.3.4 Gastspieler (Gastmarke)

  • Nicht aktive Mitglieder benötigen eine Gastmarke, um am Spielbetrieb teilzunehmen.

  • Mit Gastmarke spielen sie wie aktive Mitglieder.

  • Die Gastmarke berechtigt zu 1 Stunde Spielbetrieb.

  • Die Marke muss einem Vorstandsmitglied oder dem Wirtschaftsdienst übergeben oder vor Spielbeginn eingeworfen werden.