Wir würden uns freuen, Sie in unserem Verein als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.
Mitgliedstyp:
Betrag
Beschreibung
Einzelmitglied:
175 €
Einzelne Erwachsene über 18 Jahre, sofern nicht noch Jugendbeitrag wegen Ausbildung etc.
Familienmitgliedschaft:
260 €
Ehepaare und minderjährige Kinder
Jugendbeitrag:
50 €
Jugendliche bis 18 Jahre, darüberhinaus Schüler, Studenten oder in Ausbildung
Passive Mitgliedschaft:
50 €
Gastspieler
Gastmarke pro Stunde und Person 10 €, max. 20 € für den Platz
Gastmarke pro Monat 40 €
Der Tennisverein Großkrotzenburg möchte darauf aufmerksam machen, dass für Jugendliche, die mit einem Mitglied des Tennisvereins Großkrotzenburg auf der Tennisanlage spielen möchten, keine Gastgebühr erhoben wird.
Für Erwachsene gilt: Für nur 10 Euro pro Person, maximal 20 € pro Platz können Sie Ihrem Hobby auf unserer Anlage nachgehen, oder einfach nur einmal testen, ob Ihnen das Tennisspielen überhaupt Spaß macht. Schön wäre es, wenn Ihnen als Gastspieler die Anlage so gefallen würde, dass Sie zu uns in den Verein kommen.
Gast-Spielmarken erhalten Sie entweder während der Öffnungszeiten des Vereinsheims auf der Anlage selbst, oder in der Buchhandlung Lesebaer, natürlich auch zu den Öffnungszeiten.
Alle nicht aktiven Mitglieder des TVG müssen eine Gastmarke erwerben, um am normalen Spielbetrieb teilnehmen zu können. Der Erwerber dieser Gastmarke nimmt am normalen Spielbetrieb teil wie ein aktives Mitglied. Die Gastmarke berechtigt den Inhaber für 1 Stunde am Spielbetrieb teilzunehmen.
Die Gastmarken sind einem Mitglied des Vorstands oder dem Wirtschaftsdienst auszuhändigen, bzw. vor Beginn in den dafür vorgesehenen Briefkasten zu werfen.
Damit die neue Tennissaison einen schönen Verlauf nimmt, sind leider auch ein paar Arbeitsstunden zu leisten. Analog dem Vorjahr muss jedes „arbeitsstundenpflichtige Mitglied“ mindestens 10 Arbeitsstunden für den TVG leisten.
( „arbeitsstundenpflichtig“ ist jedes aktive Mitglied vom 18. bis 70. Lebensjahr, Stichtag ist der 31.03. d. J. ); Ausnahme: alle neuen Mitglieder ( Eintritt aktueller Saisonjahr ) müssen nur 5 Arbeitsstunden leisten.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15 € in Rechnung gestellt. Wird vor der Saison erklärt, anstelle der Arbeitsstunden die Stunden abzulösen, werden hierfür pauschal 150 € abgebucht.