1) Die Plätze müssen bespielbar und zum offiziellen Spielbetrieb frei gegeben worden sein.
Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen für Sandplätze betreten werden.
2) Nach dem Spielen sind die Plätze ordnungsgemäß abzuziehen und zu wässern. Die Linien
sind zu kehren und die Plätze sind in „sauberem“ Zustand zu verlassen.
3) Spielberechtigt sind nur aktive Mitglieder des TVG (siehe auch Ausnahmeregeln).
4) Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb haben im Allgemeinen bzw. nach Absprache
mit dem Sportwart

  • Medenrunde – / Turnier – / Verbandsspiele
  • Forderungsspiele
  • Tennistraining
    5) Gastspieler dürfen nur mit offizieller Gastkarte am Spielbetrieb teilnehmen. Gastkarten
    berechtigen den Inhaber zum einmaligen Spiel, d. h. für 60 Minuten Spieldauer (incl.
    Platzpflege).
    Gastkarten sind erhältlich:
  • im Vereinsheim des TVG
  • beim Trainer, bei Vorstandsmitglied oder an den aktuellen Verkaufsstellen.

  1. Allgemeine Platzordnung (Platzpflegeordnung)
    1.1. Der Platz muss bespielbar und zum offiziellen Spielbetrieb frei gegeben worden sein.
    1.2. Nach der Frühjahrsrenovierung befinden sich die Plätze praktisch im Neuzustand. Während
    der ersten 4 – 6 Wochen nach Eröffnung der Plätze muss jeder Spieler besondere
    Vorsichtsmaßnahmen zur Schonung der Plätze beachten.

  • Bei Trockenheit vor und nach dem Spielen Plätze ausreichend wässern.
  • Jede Beschädigung der Tennisplatzdecke (Löcher, Riefen) muss sofort durch Ausgleichen
    und Festtreten ausgebessert werden.
  • Platz evtl. zweimal abziehen.
    1.3. Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen für Sandplätze gestattet.
    1.4. Nach dem Spielen ist der Platz ordnungsgemäß abzuziehen, sind die Linien zu kehren, und
    ist der Platz mit der Handfächerdüse gründlich zu wässern (ohne dabei größere
    Wasserpfützen zu verursachen). Nach erfolgter Platzpflege sind die Geräte wieder an ihren
    Platz zu bringen.
    1.5. Haben sich nach Regenfällen Pfützen auf dem Platz gebildet, so darf der Platz erst dann
    wieder bespielt werden, nachdem die Pfütze vollständig abgetrocknet sind.
    1.6. Grundsätzlich sind die Plätze nach dem Spielen in „sauberem“ Zustand zu verlassen. D. h.
    jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, dass aller Müll, leere Flaschen/Gläser etc. vom Platz
    entfernt werden.

1.7. Mitglieder des Vorstandes sowie der Platzwart sind bezüglich der Punkte 1.1 bis 1.5
weisungsbefugt. Personen, die sich den Weisungen widersetzen, können mit einer
Spielsperre belegt werden.

  1. Vorschriften über die Platzbelegung
    2.1. Es sind nur diejenigen Personen berechtigt eine Platzbelegung vorzunehmen, die:
    a) aktives Mitglied des TVG sind:
    b) im Besitz einer gültigen „Gastmarke“ sind
    c) unter die Sonderregelungen 2.3.1 bis 2.3.5 fallen (also Trainer, Mannschaftsführer
    der Medenrunde – Mannschaften etc.)
    2.2. Die offizielle Spieldauer beträgt pro Platz maximal 60 Minuten, und zwar 50 Minuten
    Spielzeit und 10 Minuten Platzpflege.

2.3. Sonderregelungen
2.3.1 Die Plätze für das Tennistraining müssen an den Vortagen reserviert werden. Das
Training genießt auf den dafür bestimmten Plätzen Vorrang vor dem
allgemeinen Spielbetrieb. (Absprachen bzgl. der Platzreservierung sind mit
dem Sportwart zu treffen.)
2.3.2 Meden- und Turnierspiele gehen in allen Fällen dem allgemeinen Spielbetrieb vor.
2.3.3 Gesperrte Plätze
Mitglieder des Vorstands und der Platzwart sind ermächtigt die Plätze für den
allgemeinen Spielbetrieb zu sperren. Die Platzsperre gilt dann als verbindlich für alle
Vereinsmitglieder.
Ein Platz gilt als gesperrt, wenn das Netz heruntergelassen wurde.
2.3.4 Gastspieler („Gastmarke“)
Alle nicht aktiven Mitglieder des TVG müssen eine Gastmarke erwerben, um am
normalen Spielbetrieb teilnehmen zu können. Der Erwerber dieser Gastmarke nimmt am
normalen Spielbetrieb teil wie ein aktives Mitglied.
Die Gastmarke berechtigt den Inhaber für 1 Stunde am Spielbetrieb teilzunehmen.

Die Gastmarken sind einem Mitglied des Vorstands oder dem Wirtschaftsdienst
auszuhändigen, bzw. vor Beginn in den dafür vorgesehenen Briefkasten zu werfen.