Wir würden uns freuen, Sie in unserem Verein als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.

Mitgliedstyp:

Betrag

Beschreibung

Einzelmitglied:

175 €

Einzelne Erwachsene über 18 Jahre, sofern nicht noch Jugendbeitrag wegen Ausbildung etc.

Familienmitgliedschaft:

260 €

Ehepaare und
minderjährige Kinder

Jugendbeitrag:

50 €

Jugendliche bis 18 Jahre, darüberhinaus  Schüler, Studenten oder in Ausbildung

Passive Mitgliedschaft:

50 €

Gastspieler

Der Tennisverein  Großkrotzenburg möchte darauf aufmerksam machen, dass für Jugendliche,  die mit einem Mitglied des Tennisvereins Großkrotzenburg auf der  Tennisanlage spielen möchten, keine Gastgebühr erhoben wird.
Für Erwachsene  gilt:  Für nur 10 Euro pro Person, maximal 20 € pro Platz können Sie  Ihrem Hobby auf unserer Anlage nachgehen, oder einfach nur einmal  testen, ob Ihnen das Tennisspielen überhaupt Spaß macht. Schön wäre es,  wenn Ihnen als Gastspieler die Anlage so gefallen würde, dass Sie zu uns  in den Verein kommen.

Gast-Spielmarken erhalten Sie entweder während der Öffnungszeiten des Vereinsheims auf der Anlage selbst, oder in der Buchhandlung Lesebaer, natürlich auch  zu den Öffnungszeiten. 

Alle nicht aktiven Mitglieder des TVG müssen eine Gastmarke erwerben, um am
normalen Spielbetrieb teilnehmen zu können. Der Erwerber dieser Gastmarke nimmt am
normalen Spielbetrieb teil wie ein aktives Mitglied.
Die Gastmarke berechtigt den Inhaber für 1 Stunde am Spielbetrieb teilzunehmen.

Die Gastmarken sind einem Mitglied des Vorstands oder dem Wirtschaftsdienst
auszuhändigen, bzw. vor Beginn in den dafür vorgesehenen Briefkasten zu werfen.

Arbeitsstunden
Damit die neue Tennissaison einen schönen Verlauf nimmt, sind leider auch ein paar Arbeitsstunden zu leisten. Analog dem Vorjahr muss jedes „arbeitsstundenpflichtige Mitglied“ mindestens 10 Arbeitsstunden für den TVG leisten.
( „arbeitsstundenpflichtig“ ist jedes aktive Mitglied vom 18. bis 70. Lebensjahr, Stichtag ist der 31.03. d. J. );  Ausnahme: alle neuen Mitglieder ( Eintritt aktueller Saisonjahr ) müssen nur 5 Arbeitsstunden leisten.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15in Rechnung gestellt. Wird vor der Saison erklärt, anstelle der Arbeitsstunden die Stunden abzulösen, werden hierfür pauschal 150 abgebucht.